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Abwasser / Anschlusszwang
Man unterscheidet gem. Landeswassergesetz zwei Arten von Abwasser. Zum einen das Schmutz- bzw. Mischwasser und das abgeleitete Niederschlagswasser.
Schmutzwasser ist u.a. Abwasser aus Toiletten, Sanitäreinrichtungen, Küchen und Waschmaschinen.
Mischwasser ist Regen- und Schmutzwasser, das in einem Kanal zusammenläuft.
Niederschlagswasser ist Regenwasser, das von befestigten Flächen im Kanal abgeleitet wird.
Das gesamte Kempener Schmutz-, Misch- und Regenwasser wird über ein rund 240 km langes Kanalnetz den Klärwerken in Grefrath bzw. Tönisberg zugeführt und dort gereinigt.
Das Niederschlagswasser fließt zu verschiedenen Behandlungsanlagen im Stadtgebiet. Die Anlagen reinigen und speichern das Niederschlagswasser und leiten es anschließend in einer konstanten Menge in einen Vorfluter. Diese Drosselung sorgt dafür, dass das Niederschlagswasser in ein Gewässer schadlos ablaufen kann.
Damit das in den Kanälen gesammelte Abwasser zur Kläranlage bzw. zu den Regenwasser-Behandlungsanlagen gelangt, wird das Abwasser in Pumpstationen angehoben und kann dann weitergeleitet werden.
Für einen reibungslosen Betrieb wird das Kanalnetz regelmäßig gereinigt und mit einer Kamera untersucht. Die Pumpstationen und Regenwasserbehandlungsanlagen werden überwacht und gewartet.
Durch die Abwassergebühren werden die gesamten entstehenden Kosten auf die Einwohner der Stadt verteilt.
Bei Notfällen nach Dienstschluss wählen Sie bitte die 0170 / 85 61 176.
Kanalanschluss- und Benutzungszwang
Zur Beseitigung des anfallenden Abwassers stellt die Stadt die öffentliche Abwasseranlage zur Verfügung. Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht von der Stadt den Anschluss seines Grundstückes an diese Anlage zu verlangen.
Im Gegenzug hat er aber auch die Pflicht aufgrund der § 53 Abs. 1 c LWG NRW sein Abwasser der Stadt zu überlassen, sobald Abwasser auf seinem Grundstück anfällt. Folglich ist ein Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage unumgänglich (Anschlusszwang) .
Weiterhin ist er verpflichtet das gesamte auf seinem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutz-, Misch- und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang), um seine Abwasserüberlassungspflicht nach § 53 Abs. 1 c LWG NRW zu erfüllen.
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Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-4052
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung