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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Eintragung von Eigentumsrechten an Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten (zum Beispiel Büros oder Läden) ins Grundbuch bedarf zuvor der Erteilung einer sogenannten „Abgeschlossenheitsbescheinigung“. Diese muss dem Grundbuchamt beim Amtsgericht Kempen vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage hierfür ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Eine baurechtliche Überprüfung auf Übereinstimmung mit den Vorschriften der Landesbauordnung (BauO NRW) findet nicht statt. Daher kann von einer ausgestellten Abgeschlossenheitsbescheinigung keine Baugenehmigung abgeleitet werden.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung können Sie formlos beantragen. Fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:
- aktuelle Flurkarte oder aktueller Lageplan,
- Grundrisse,
- Ansichten,
- Schnitte.
Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen (auch Keller- und Bodenräume). Gemeinschaftlich genutzte Räume sind ohne Nummer oder mit einem „G“ zu versehen. Garagen und Stellplätze in Tiefgaragen können einer Wohnung zugeordnet werden oder auch als eigenständiges Sondereigentum gebildet werden. In diesem Fall sind Garagen und Tiefgaragenstellplätze mit einer eigenen Nummer zu versehen.
Die erforderliche Anzahl der Antragsausfertigungen ist abhängig von der beantragten Anzahl der Ausfertigungen der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Seitens der Bauaufsicht der Stadt Kempen wird geprüft, ob die Wohnungen (künftige Eigentumswohnungen) oder die sonstigen Nutzungseinheiten auch tatsächlich gegenüber anderen Nutzungseinheiten und zum Beispiel Treppenräumen vollständig abgeschlossen sind. Denn nur für solche vollständig abgeschlossenen Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten kann die beantragte Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden.
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung von der Bauaufsicht beraten zu lassen, am besten nach telefonischer Terminvereinbarung.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Gebühr hängt ab von der Zahl der Wohnungen sowie der Zahl der Aufteilungspläne:
- je Neubauwohnung 50 Euro,
- je Altbauwohnung 100 Euro,
- zusätzlich für die erste Ausfertigung eines Aufteilungsplanes 50 Euro
- für jede weitere Ausfertigung 30 Euro.
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-3335
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung