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Abfall / Mehrweg
Mehrweg statt Einweg
Wussten Sie schon: Sie dürfen – auch während der Corona-Pandemie – im Lebensmittel-Einzelhandel und in der Gastronomie mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen bzw. befüllen lassen. Voraussetzung ist zurzeit noch, dass der Lebensmitteleinzelhandel oder der Gastronom hierzu bereit sind. Doch das wird sich in naher Zukunft ändern:
Hintergrund sind die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Nutzung von Einwegverpackungen für den Außer-Haus-Verzehr: Neben dem Verbot bestimmter Einwegkunststoffverpackungen seit dem 3. Juli dieses Jahres wird ab dem 1. Januar 2023 für bestimmte Gastronomiebetriebe eine Pflicht zum Angebot von Mehrwegalternativen gelten. Die übrigen Gastronomiebetriebe sind dann verpflichtet, mitgebrachtes Mehrweggeschirr zu befüllen. Voraussetzung ist natürlich die Einhaltung der Hygienevorschriften.
Bei Fragen zum Thema Mehrweg in der Gastronomie steht Ihnen Frau Jeep von der Abfallberatung des Abfallbetriebes des Kreises Viersen per E-Mail unter abfallberatung@kreis-viersen.de oder telefonisch unter 0 21 62 / 39 - 1998 bzw. Frau Smeets vom Tiefbauamt der Stadt Kempen per E-Mail martina.smeets@kempen.de bzw. telefonisch unter 0 21 52 / 917 - 4045 gern zur Verfügung.
Zum Herunterladen:
- Flyer "Mehrweg bewegt mehr"
- Flyer "Mehrweg in der Gastronomie"
- Flyer "Mehrweg zum Mitnehmen"
- Merkblatt "Coffee to go - Lebensmittelverband"
- Merkblatt "Mehrweg Behältnisse Lebensmittelverband"
- Merkblatt "Pfand-Pool-Systeme Lebensmittelverband"
- Mehrweg statt Einweg - Gemeinsam für den Klimaschutz
- Mehrweg für mehr Klima- und Ressourcenschutz
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-4045
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung