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Abfall / Mehrweg

Mehrweg statt Einweg

Wussten Sie schon: Sie dürfen – auch während der Corona-Pandemie – im Lebensmittel-Einzelhandel und in der Gastronomie mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen bzw. befüllen lassen. Voraussetzung ist zurzeit noch, dass der Lebensmitteleinzelhandel oder der Gastronom hierzu bereit sind. Doch das wird sich in naher Zukunft ändern:

Hintergrund sind die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Nutzung von Einwegverpackungen für den Außer-Haus-Verzehr: Neben dem Verbot bestimmter Einwegkunststoffverpackungen seit dem 3. Juli dieses Jahres wird ab dem 1. Januar 2023 für bestimmte Gastronomiebetriebe eine Pflicht zum Angebot von Mehrwegalternativen gelten. Die übrigen Gastronomiebetriebe sind dann verpflichtet, mitgebrachtes Mehrweggeschirr zu befüllen. Voraussetzung ist natürlich die Einhaltung der Hygienevorschriften.

Bei Fragen zum Thema Mehrweg in der Gastronomie steht Ihnen Frau Jeep von der Abfallberatung des Abfallbetriebes des Kreises Viersen per E-Mail unter abfallberatung@kreis-viersen.de oder telefonisch unter 0 21 62 / 39 - 1998 bzw. Frau Smeets vom Tiefbauamt der Stadt Kempen per E-Mail martina.smeets@kempen.de bzw. telefonisch unter 0 21 52 / 917 - 4045 gern zur Verfügung.

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Ihre Ansprechpartner:

Martina Smeets
Telefon: 0 21 52 / 917-4045

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung

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