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Abbruch / Rückbau
Beim Rückbau bzw. Abriss oder Abbruch von Gebäuden ist vor allem die Trennung von Bauteilen und -stoffen wichtig, wie es das Landesabfallgesetz vorschreibt. Angestrebt wird die Sortenreinheit der Abfälle wie beim Hausmüll.
Bei einem Stoff ist besondere Vorsicht geboten: bei Asbest, häufig anzutreffen noch bei alten Schuppen oder Anbauten, bei denen dieses Material als Dacheindeckung oder Giebelverkleidung, meistens in Form so genannter Asbestzementplatten, verwendet wurde. Außerdem können asbesthaltige Materialien auch als Isolierungen von Leitungen oder im Brandschutz vorliegen. Sobald Sie auf Asbest gestoßen sind, müssen Sie Demontage, Transport und Entsorgung einem Fachunternehmen überlassen, das über einen speziellen Sachkundenachweis verfügt. Das demontierte Asbest-Material muss auch auf jeden Fall entsorgt werden. Eine Wiederverwendung an anderer Stelle ist verboten.
Der Abbruch baulicher Anlagen erfordert in den meisten Fällen eine Abbruchgenehmigung. Es gibt einige Anlagen für die keine Genehmigung erforderlich ist. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der Bauaufsicht zu erkundigen, ob Ihr geplanter Abriss genehmigungspflichtig ist.
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