© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Vaterschaftsfeststellung

Ein Kind hat einen gesetzlichen Anspruch darauf zu wissen, wer sein Vater ist.

Bei nicht-ehelich geborenen Kindern ergeben sich auch alle weiteren Rechte wie Unterhalt, Sorgerecht, Erbrecht u.v.m. gegenüber dem Vater erst aus der Vaterschaftsanerkennung/-feststellung, so dass der Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft eine große Bedeutung zukommt.

Damit der Vater in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wird, muss die Vaterschaft urkundlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden.

Eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erfolgt im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Familiengericht. Hier wird meistens durch die Erstellung eines Abstammungsgutachtens ermittelt, wer der Vater Ihres Kindes ist und dann durch Beschluss festgestellt.

Der Beistand bespricht mit der Mutter die Vorgehensweise und vertritt das Kind, sofern es erforderlich ist auch in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht.

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