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Jugendhilfe im Strafverfahren

In Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) wirkt das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit. 

Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren bringen unter anderem erzieherische und damit auch sozialpädagogische Gesichtspunkte ins Strafverfahren vor den Jugendgerichten, indem sie (schriftlich und/oder mündlich) eine Stellungnahme über die Beschuldigten abgeben.

Ebenfalls prüfen sie, ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten und ob es Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren gibt (Diversion). 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren

  • unterstützt Jugendliche, Heranwachsende sowie deren Erziehungsberechtigte im gesamten Verfahren
  • informiert über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und begleitet im gesamten Strafverfahren (einschl. Gerichtsverhandlung und Erfüllung möglicher Auflagen)
  • spricht mit Jugendlichen und Heranwachsenden über die Straftaten, Hintergründe, Problemlagen und Motivationen 
  • berät über Leistungen der Jugendhilfe und erarbeitet Lösungsmöglichkeiten mit den Betroffenen
  • nimmt Stellung zu den zu ergreifenden Maßnahmen beim Jugendrichter
  • besucht Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft und Strafvollzug.

Zusätzlich zum gesetzlichen Auftrag bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren auch Beratung in präventiver Form an. 

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