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Beistandschaften | Beurkundungen

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zur berät und unterstützt den Elternteil bei dem das Kind lebt bei der

  • Feststellung der Vaterschaft für Ihr Kind und / oder
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes.

Durch die Einrichtung der Beistandschaft wird der Beistand gemeinsam mit Ihnen gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes für die oben genannten Aufgabenkreise. Die elterliche Sorge wird dadurch nicht eingeschränkt.

Mit einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Beistand kann die Beistandschaft jederzeit für beendet erklärt werden.
Mit Eintritt der Volljährigkeit Ihres Kindes endet die Beistandschaft kraft Gesetzes.

Beurkundungen

Die Urkundspersonen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie können Erklärungen zur

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtung
  • gemeinsamen Sorgeerklärung

aufnehmen.

Diese Beurkundung ist beim Amt für Kinder, Jugend und Familie kostenfrei. Es sind gültige Ausweispapiere vorzulegen, gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig.
Daher ist es empfehlenswert, mit der zuständigen Urkundsperson vorab einen Termin zu vereinbaren.

Antragstellung

Sie können die Beistandschaft beim Amt für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • alleinsorgeberechtigter Elternteil sind oder
  • sich das Kind bei gemeinsamen Sorgerecht überwiegend bei Ihnen aufhält.

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