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Wohngeld beantragen

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.

Wohngeldformulare erhalten Sie bei den aufgeführten Ansprechpartnern oder bei den Service-Stellen der Stadt Kempen. Dort werden auch ausgefüllte Anträge entgegengenommen. Den Antrag auf Wohngeld können Sie jetzt auch online (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss) ausfüllen und die benötigten Unterlagen zum Antrag hochladen.

Antragstellung

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wesentliche sind:

  1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
  2. Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
  3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

Fristen

Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

Weiterführende Informationen

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Rechtsgrundlagen

Kontaktinformationen

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