© © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Lernmittel

Zum Ende eines jeden Schuljahres teilt die Schule für das kommende Schuljahr mit, welche Schulbücher im Unterricht eingesetzt werden.

Ein Teil der Schulbücher wird von der Stadt Kempen beschafft und den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt. Der andere Teil der Bücher ist von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern zu kaufen. Die Höhe des Eigenanteils, den die Erziehungsberechtigten für den Kauf der Schulbücher in dem Schuljahr aufzuwenden haben, ist in der Verordnung zu § 96 Abs. 5 des Schulgesetzes NRW (SchulG) festgelegt.

Der Eigenanteil beträgt je nach Schulform:

Grundschule
Klassen 1 bis 4 (Primarstufe): 16 Euro

Gesamtschule
Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I): 34 Euro
Klassen EF bis Q2 (Sekundarstufe II): 31 Euro

Gymnasien
bei G8 Klassen 5 bis 9 (Sekundarstufe I): 34 Euro
bei G9 Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I): 34 Euro
Klassen EF bis Q2 (Sekundarstufe II): 31 Euro

Die Schule gibt den Eltern eine genaue Information bezüglich der Bücher, die vom Eigenanteil angeschafft werden und damit Eigentum der Eltern / Schüler*innen sind. Selbstverständlich können die Schulbücher auch gebraucht von anderen Schüler*innen erworben werden.

Schüler*innen, die entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Grundsicherung nach dem SGB XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben einen Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Im Rahmen von BuT besteht ein Anspruch auf einen Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf in Höhe von 65  (am 1. Februar 2024) und von 130   (am 1. August 2024). Mit dieser Leistung ist auch der Eigenanteil im Rahmen der Lernmittelfreiheit abgegolten, so dass eine gesonderte Erstattung nicht stattfindet. Dies gilt auch für weitere Schulbücher (z.B. Lektüren) und Kopiergeld.

Für den Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Bezieher der Grundsicherung nach dem SGB XII und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keinen gesonderten Antrag stellen. Für diese Schüler*innen werden die Geldbeträge zu den o.g. Terminen automatisch ausgezahlt.

Kinder und Jugendliche, für die Wohngeld oder Kinderzuschlag gezahlt wird, haben ebenfalls Anspruch auf einen zusätzlichen Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf in der oben genannten Höhe. Für sie muss jedoch ein separater Antrag beim Kreis Viersen gestellt werden.

Der Antrag kann auch im Amt für Soziales und Senioren der Stadt Kempen abgegeben werden und wird dann entsprechend weitergeleitet.

Auskünfte zur Schulbuchbeschaffung erhalten Sie in der jeweiligen Schule und im Amt für Schulverwaltung und Sport der Stadt Kempen.

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