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Jugendschutz

Kinder - Jugendschutz sichert die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine gesunde Entwicklung und fördert ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Ziel des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und sie zu stärken gegenüber Beeinträchtigungen aller Art (§ 14 SGB VIII). Unterschieden wird dabei zwischen dem Gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz und dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Im Rahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes leistet das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen im Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen und Institutionen wie beispielsweise Schulen und Krankenkassen Präventions- und Aufklärungsarbeit im Bereich von Sucht, Gewalt, Kriminalität und „antidemokratischen Tendenzen".

Alkoholmissbrauch von Jugendlichen, eine vermeintlich erhöhte Gewaltbereitschaft, frühe Verschuldung von Kindern und Jugendlichen beispielsweise durch Handynutzung, die „Gefahren" im Umgang mit dem Internet, sexuelle Übergriffe, etc. sind Themen die Fachleute und Eltern gleichermaßen vor neue Herausforderungen stellen. Unsere Angebote richten sich deshalb sowohl an die Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule, als auch an Eltern sowie alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Zum Thema Sucht und Suchtprävention erhalten Sie weitere Informationen bei der auch für Kempen zuständigen Drogenberatungsstelle: Kontakt-Rat-Hilfe Viersen e.V.

Im Rahmen des Gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes ist das Ordnungsamt der Stadt Kempen und die Polizei für die Kontrollen und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zuständig.

Haben Sie Fragen zum Thema Jugendarbeitsschutz, dann wenden Sie sich bitte an das für den Kreis Viersen zuständige Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Mönchengladbach.

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Mönchengladbach
Viktoriastr. 52
41061 Mönchengladbach
Tel.: 02161 / 815-0
Fax: 02161 / 815-199
E-Mail: poststelle@stafa-mg.nrw.de

Erziehungsbeauftragung  - "Muttizettel" 

Eine Erziehungsbeauftragung, umgangssprachlich auch "Muttizettel" oder "Partyzettel" genannt, ist in Deutschland ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person, den Erziehungsbeauftragten, für die Dauer einer Tanz- / Partyveranstaltung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz mit der Aufsicht ihrer minderjährigen Kinder beauftragen kann. Es ist gemäß § 5 Abs. 1 JuSchG bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1 JuSchG.

Privatrechtlich können die Veranstalter oder die Kommunen eine bestimmte Form und deren Inhalt verlangen.

Von diesem Recht macht die Stadt Kempen gebrauch und akzeptiert zukünftig nur noch Erziehungsbeauftragungen "Muttizettel", die inhaltlich mit der Stadt abgesprochen sind.

Eine entsprechende Vorlage können Sie auf dieser Seite herunterladen!

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