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Gleichstellung in Kempen

"Chancengleichheit für alle" unabhängig vom Geschlecht, das sollte per Gesetz Realität sein. Denn, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, steht so in Artikel 3 des Grundgesetzes.

Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Die wirtschaftliche Situation der Frauen ist im Durchschnitt spürbar schlechter als die der Männer. Einmal, weil Frauen überwiegend die Familien- und Sorgearbeit leisten und den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit den Bedürfnissen von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen anpassen, aber auch, weil gleiche Arbeit teilweise immer noch nicht gleich bezahlt wird. Darüber hinaus ist Altersarmut häufiger weiblich als männlich. Das Armutsrisiko Alleinerziehender, die überwiegend weiblich sind, und ihrer Kinder, ist groß.

Frauen sind sehr viel häufiger Opfer häuslicher Gewalt als Männer. Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu 81 Prozent Frauen. Die Hälfte von ihnen hat in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen gelebt. Das zeigt die aktuelle Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes.

Auch sexualisierte Gewalt ist vor allem ein Problem von Frauen.

Damit der Gedanke der Gleichberechtigung unter den Geschlechtern Realität wird, fördert der Staat dessen Umsetzung. So ist es auch die Aufgabe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken, wie es in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes weiter heißt.

Für die Kempener Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies ganz konkret, dass die Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin ist in allen Fällen geschlechtsspezifischer Benachteiligungen.

Logo Gleichstellung in Kempen

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Kempen 

Birgit Braun und ihre Stellvertreterin Ariane Müller laden ein zum Gespräch

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Kempen vor dem Rathaus
© Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Kempen © Stadt Kempen / Johanna Muschalik-Jaskolka
  • als erste Anlaufstelle in Krisensituationen, um Sorgen los zu werden und gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen, z.B. in Trennungssituationen, bei sexueller Belästigung, bei häuslicher Gewalt, bei Überforderung oder  wenn einfach alles zusammenkommt und in einer Situation der Erschöpfung gemeinsam nach ersten Lösungsansätzen gesucht werden soll
  • bei Fragen zum Wiedereinstieg in den Beruf sowie zur Vereinbarung von Familie und Beruf
  • bei Fragen zu Elternzeit und Elterngeld
  • wenn Sie Anregungen zum Thema Gleichstellung haben oder Informationen benötigen.

Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Viersen

Integriert in das Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Viersen werden auch Veranstaltungen und Vorträge z.B. zu den Themen Kinderzuschlag, Häusliche Gewalt etc. angeboten.

Zu vielen Themen, wie z.B. Berufsausbildung in Teilzeit, Häusliche Gewalt, Trennung und Scheidung etc. liegen im Büro der Gleichstellungsbeauftragten auch Broschüren aus, die gerne ausgehändigt werden.

Gleichstellung in der Stadtverwaltung und in Kempen

Innerhalb der Stadtverwaltung ist die Gleichstellungsbeauftragte ebenfalls tätig mit dem Ziel, individuelle und strukturelle Benachteiligungen abzubauen und dabei mitzuwirken, Strukturen zur Vereinbarung von Familie und Beruf zu schaffen. Dokumentiert wird dies im Gleichstellungsplan der Stadt Kempen. Aber auch im Lebensumfeld der Kempener Bürgerinnen und Bürger soll die weibliche Perspektive auf die Gestaltung der Stadt berücksichtigt werden. Auch hierauf hat die Gleichstellungsbeauftragte ein Auge, verfolgt das Verwaltungshandeln und ist offen für einen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit der Politik!

Auch die männlichen Mitbürger sind herzlich eingeladen, das Angebot der Gleichstellungsstelle anzunehmen. Gleichstellung von Frauen und Männern in Beruf und Gesellschaft ist ein Thema, welches uns in den nächsten Jahren weiter intensiv beschäftigen wird. Es ist ein Thema, welches uns alle angeht.

Kaffee um 10 - Beratung zum beruflichen Wiedereinstieg

Frauen und Männer, die an einem beruflichen Wiedereinstieg interessiert sind, sind herzlich zum „Kaffee um 10“ eingeladen, welches nahezu monatlich in den kreisangehörigen Gemeinden stattfindet.

Die Termine auch in den umliegenden Städten und Gemeinden finden Sie hier: 

Kontakte und Informationen

Organisation - Einrichtung - Verein Kontakt
Diakonie Krefeld & Viersen 0 21 51 / 3 63 20 70

Frauen- und Kinderschutzhaus, SkF Viersen
frauenhaus@skf-viersen.de

 0 21 62 / 81 43 42
Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Viersen 0 21 62 / 377-3133 oder -3138
Weisser Ring (Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer) 0 15 15 / 5 16 47 92
Rechtsmedizinische Ambulanz für Gewaltopfer der Universitätsklinik Düsseldorf zur anonymen Spurensicherung nach einer Vergewaltigung 02 11 / 8 10 60 00
Hilfetelefon Schwangere in Not 0800 40 40 020

Umfassende Lebensberatung (Krisenberatung und Orientierung)
Frauenzentrum Viersen

0 21 62 / 1 87 16 sowie 0 21 62 / 10 68 09
Hilfetelefon gegen Gewalt 0800 0 11 60 16

Bundesweite Frauenhaussuche

 

Hilfe gegen Hass im Internet

 

Wiedereinstieg in den Beruf

 

Informationen rund um die Bedürfnisse von Familien (u.a. zu Elternzeit und Elterngeld) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 
Beratung von Eltern in Trennungssituationen:
Katholische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Kempen
0 21 52 / 5 22 13
Suchtberatung Kontakt, Rat, Hilfe Viersen e.V.
Kreuzherrenstraße 17-19, 41751 Viersen
An St. Marien 16, 47906 Kempen
0 21 62 / 9 51 10 oder  0 21 52 / 8 97 99 29

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